Inklusive Beschulung

Inklusiver Unterricht: Teilhabe und individuelle Förderung

Im inklusiven Unterricht stehen das gemeinsame Lernen und das soziale Miteinander aller Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt. Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernausgangslagen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und ermöglicht gemeinsame Lernerfahrungen auf unterschiedlichen Schwierigkeitsniveaus. Die Wertschätzung von Verschiedenheit bildet dabei die Grundlage einer erfolgreichen inklusiven Beschulung.

Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung erhalten Unterstützung durch eine Förderschullehrkraft. Diese arbeitet gemeinsam mit der Lehrkraft der allgemeinen Schule und gestaltet den Unterricht im Team. Dabei werden nicht nur die Kinder und Jugendliche mit Förderanspruch individuell unterstützt, sondern langfristig auch das Lernen und das soziale Klima der gesamten Klasse gestärkt.

Die Aufgaben und Grundsätze, die für vorbeugende Maßnahmen gelten, finden ebenso Anwendung in der inklusiven Beschulung. Ziel ist es, Lern- und Entwicklungsprozesse individuell zu begleiten und Teilhabe im Unterricht zu sichern.

Die Förderschullehrkräfte bieten dabei eine dauerhafte fachliche Unterstützung in verschiedenen Bereichen:

  • Gestaltung und Anpassung von Unterrichtsangeboten entsprechend des jeweiligen Förderschwerpunktes
  • Förderung gemeinsamer Lernerfahrungen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
  • Entwicklung und Umsetzung zusätzlicher oder lernzieldifferenter Angebote
  • Beratung und Begleitung von Lehrkräften bei der Planung, Durchführung und Evaluation inklusiver Unterrichtsprozesse

Inklusive Beschulung versteht sich als gemeinsamer Bildungsauftrag aller Beteiligten. Durch kontinuierliche Zusammenarbeit von allgemeinen Schulen und Förderschullehrkräften wird eine Lernumgebung geschaffen, die individuelle Förderung und gemeinsames Lernen in Einklang bringt.